Treppengeländer und Handläufe für Treppen aus Polen

Treppengeländer und Handläufe für Treppen aus Polen

Bei den meisten Treppen aus Polen ist ein Treppengeländer Pflicht. Es dient der Sicherheit bei hoch- und herunterlaufen. Durch das Treppengeländer sind Seiten der Treppe, die sonst offen wäre, geschützt. Man kann also nicht versehentlich von der Treppe nach unten stürzen. Ebenfalls hat jedes Treppengeländer einen Handlauf. Der Handlauf dient dazu, sich festzuhalten und wird zumeist an der Wand montiert oder ist ein gesamtheitliches Objekt, welches direkt an der Treppe verbaut wird.

Normen für Treppengeländer und Handläufe werden auch in Polen eigehalten

Ja, auch für Treppengeländer aus Polen gibt es bestimmte Normen, die der polnische Treppenbauer genau so einhält, wie der Treppenbauer aus Deutschland. Die DIN Norm soll dazu dienen, dass ein Treppengeländer nicht einfach nur als Zierde für eine Treppe angelegt wird, sondern wirklich der Sicherheit dient.

Hier ein Auszug aus DIN 18065 - Treppengeländer und Treppenhandläufe

Treppengeländer

Bei Treppenläufen und Treppenpodesten sind die freien Seiten – soweit vorhanden – als Sicherung gegen Absturz mit Geländern zu versehen, wenn sie an mehr als 1000 mm tiefer liegende Flächen angrenzen. Treppen aus Polen müssen mindestens einen Handlauf haben. Ein Treppenlauf ist die ununterbrochene Folge von mindestens drei Treppenstufen (drei Steigungen) zwischen zwei Ebenen.

Mindestanforderungen Treppengeländerhöhen

Die Maße entsprechen den Anforderungen der Landesbauordnungen bzw. dem Arbeitsschutzrecht des Bundes (insbesondere Arbeitsstättenverordnung in Verbindung mit den Arbeitsstättenrichtlinien).

Oftmals kommt ein Treppengeländer inklusive Handlauf aus Polen teurer als die restliche Treppe. In der DIN Norm 18065 für den Treppenbau sind die Anforderungen an Treppengeländer genau festgelegt. Sehr wichtig ist zum Beispiel die Höhe der Treppengeländer und die Position, an der der Handlauf angebracht wird. Man misst hier immer ab den Treppenstufen.

Ein Treppengeländer muss mindestens 90 cm hoch sein, wenn die Treppe sich in einem privaten Wohnraum befindet. An Arbeitsstätten oder im industriellen Bereich ist es Vorschrift, dass Treppengeländer mindestens einen Meter hoch sind. Natürlich gibt es auch Ausnahmen. Wenn das Treppengeländer besonders breit ist, kann sich der Handlauf auch auf niedrigerer Höhe befinden. Das ist zum Beispiel bei Rolltreppen der Fall. Hier gibt es besonders breite Treppengeländer wegen der Elektrik, die benötigt wird. Durch die Breite dieser Treppengeländer und Handläufe ist die Absturzgefahr gemindert.

Generelles über die Treppennormen

Es gibt mehrere Normen, an die man sich beim Bau einer Treppe halten muss, um den deutschen Sicherheitsbestimmungen zu genügen. Die allgemeine Treppennorm nach DIN 18065 ist wohl die wichtigste DIN Norm beim Bau von Treppen. Diese Treppennorm wurde im Jahr 2000 etabliert. In dieser Treppennorm sind zum Einen die Definitionen von Treppen festgelegt. Viel wichtiger sind aber die Regeln zum Messen des Lichtraumprofils.

Die Treppennorm enthält hierzu auch aussagekräftige Zeichnungen. Das macht die Treppenberechnung nach den notwendigen Richtlinien einfacher. Außerdem sind in dieser allgemeinen Treppennorm auch Hauptmaße für Treppen in Gebäuden wie auch im Außenbereich enthalten. Ebenfalls gibt es Sonderbestimmungen, die diese Hauptmaße beschränken können. Auch kann es natürlich sein, dass andere Normen, zum Beispiel Normen zum Bau von Treppen und Gebäuden, diese Hauptmaße einschränken. Das muss bei der Berechnung der Treppe sorgfältig beachtet werden. Denn die DIN Norm darf beim Treppenbau in Polen nicht übergangen werden. Diese Treppennorm gilt nicht für Einschubtreppen, Rolltreppen oder andere fahrbare Treppen aber auch für Freitreppen im Gelände. Mit Einschubtreppen sind zum Beispiel ausziehbare Treppen für Dachböden gemeint.

Für alle anderen Treppenarten kommt aber die Treppennorm DIN 18065 zum Tragen. Ebenfalls steht in der Treppennorm nichts zum Schallschutz oder zum Brandschutz. Hierfür müssen eigene Normblätter herangezogen werden, wenn eine Treppe konzipiert wird. Für Treppen mit Tragbolzen gibt es ebenfalls eine eigene Treppennorm – die DIN 18069. Für Einschubtreppen existiert ebenfalls einen eigene Treppennorm. Betontreppen unterliegen den Treppennormen DIN 1045 und DIN ENV 1992-1. Hier wird festgelegt, wie der Steigungsverlauf sein darf. Auch die Laufbreite und die Geländerhöhe sind in dieser Treppennorm festgelegt. Daher werden Betontreppen immer ziemlich ähnlich gebaut. Hier hat man kaum Spielraum. Generell gibt es für jede Treppenart, sei die Treppe aus Holz oder Stahl, zusätzliche Treppennormen, die eingehalten werden müssen. Auch für Treppenbeläge von Betontreppen gelten gesonderte Bestimmungen.

Die Optik von Treppengeländer und Treppenhandläufe aus Polen

Natürlich werden Treppengeländer auch immer aus optischen Gründen an eine Treppe angebracht. Von älteren Holztreppen kennt man schön geschnitzte Treppengeländer aus Polen und Handläufe. Aber auch heute noch werden Treppengeländer gerne als optisches Element in einem Raum angebracht. So gibt es zum Beispiel Treppengeländer aus geschmiedetem Stahl oder Edelstahl. Je nach Stil der Wohnung haben diese Geländer aufwendige Verzierungen oder sind recht minimalistisch gehalten. Auch werden immer öfter Treppengeländer aus Glas verwendet. Egal ob klares oder milchiges Glas, dieses Element lässt einen Wohnraum offen wirken. Der Handlauf der Treppengeländer aus Glas wird dann meistens aus hoch poliertem und glänzendem Edelstahl gefertigt.