Ratgeber Hausbau – Eine Zusammenfassung

Ratgeber Hausbau – Eine Zusammenfassung

Nach einer kurzen Recherche wird ziemlich schnell klar, dass es eine große Anzahl von Varianten gibt, wie der Traum vom eigenen Haus verwirklicht werden kann. Prinzipiell lassen sich die wesentlichen Varianten irgendwo zwischen dem Bau eines Architektenhauses und dem schlüsselfertigen Bau eines Fertighauses einordnen.

Welche Arten vom Hausbau gibt es?

Architektenhaus

Auf dem eigenen Grundstück ist das Bauen mit einem Architekten der „klassische“ Weg. Der Architekt entwirft das Haus und setzt die Wünsche des Bauherrn um. Der Architekt steht dem Hausbauer gleichzeitig als Berater während der gesamten Bauphase zur Seite. Individualität und Exklusivität eines Architektenhauses haben aber auch Nachteile. Die wesentlichen Unwägbarkeiten bestehen aus (i) einer zeitintensiven Planung, die (ii) teuer ist und (iii) der Unsichherheit im Hinblick auf den tatsächlichen Preis des Hauses. Dieser steht meist erst fest, wenn das Bauvorhaben ausgeschrieben und die jeweiligen Arbeiten an Handwerksunternehmen vergeben sind. Und selbst dann können sich die Kosten noch ändern. D. h. beim Bau eines Architektenhauses, sollte der Bauherr bis zum Ende des Bauvorhabens über Reserven verfügen.

Schlüsselfertiges Fertighaus

Ein Fertighaus wird im Normalfall von einem einzigen Hersteller errichtet und, je nach Vereinbarung, schlüsselfertig übergeben. Diese Tatsache spart dem Bauherren im Vergleich zum Architektenhaus möglicherweise einigen Ärger: Statt sich mit unterschiedlichen Handwerksbetrieben auseinandersetzen zu müssen – vom Maurer über den Dachdecker bis hin zum Elektroinstallateur –, hat der Bauherr beim Fertighaus lediglich einen Ansprechpartner für alle Fragen. Ein bequemerer Weg als beim Architektenhaus.

Auch die lange Trockenzeit hinsichtlich des Mauerwerks entfällt, da die Bauelemente vorgefertigt sind und nur noch montiert werden müssen. Die Vormontage in der Fabrik macht das Bauprojekt weitgehend wetterunabhängig und damit berechenbarer.

Ein weiterer Vorteil des Fertighauses ist die kurze Bauzeit. Sind Keller oder Bodenplatte fertig, kann das Gebäude oft in nur einem Tag errichtet werden. Das ist zumindest das Argument der Fertighaushersteller. Tatsächlich muss das Fertighaus jedoch im Werk vorproduziert werden, um es dann in Einzelteilen auf die Baustelle zu verbringen. Dort wird es dann wieder zusammengesetzt. Nach unserer Einschätzung ist die Bauziet daher nicht wirklich kürzer. Zudem sollte bei der Wahl des Grundstücks darauf geachtet werden, dass dieses Gut mit einem Tieflader – der die einzelnen Fertigelemente anliefert – erreicht werden kann.

Das vielleicht schwerwiegendste Argument gegen ein Fertighaus ist aus unserer Sicht der Wiederverkaufswert. Noch immer bescheinigen etliche Banken den (Holz-) Fertighäusern einen geringeren Werterhalt als Häusern in Massivbauweise. Mit anderen Worten: Wer sich irgendwann wieder von seinem Haus trennen will, fährt mit einem Fertighaus in der Regel Verluste ein. Dies ist bei einem Massivhaus regelmäßig nicht der Fall.

Weitere Varianten ein Bauvorhaben zu realisieren

Zwischen den beiden Möglichkeiten Architektenhaus und schlüsselfertiges Fertighaus gibt es einige weitere Varianten ein Eigenheim zu errichten. Die Wichtigsten werden nachfolgend kurz zusammengefasst.

Bauträger: alles aus einer Hand – Eine Alternative für alle, die kein Grundstück besitzen, ist das Bauen mit einem Bauträger. Dieser verkauft immer das Gesamtobjekt, also Grundstück mit Haus. Der Bauträger kümmert sich um alle Schnittstellen und Details während des gesamten Bauvorhabens und ist alleiniger Ansprechpartner für den Käufer. Wer sein Eigenheim vom Bauträger kauft, ist lediglich Erwerber und nicht Bauherr. Das bedeutet weniger Arbeit, aber auch weniger Einflussmöglichkeiten bei der Planung des Hauses. Mit welchen Handwerksunternehmen gebaut wird, entscheidet allein der Bauträger und auch die Kosten sind weniger transparent.

Typenhaus – In der Regel bieten Generalunternehmer (Baufirma) den Bau eines Typenhauses an. Da diese Baufirmen eine begrenzte Anzahl von Haustypen immer wieder bauen entstehen Häuser mit einheitlichen Standards, dem gleichen Grundriss und der gleichen Ausstattung. Dadurch erzielt die Baufirma in Sachen Entwurf und Einkauf günstigere Preise als für individuelle Einzelobjekte. Unterm Strich ist das Typenhaus also preiswerter als eine individuell geplante und gestaltete Immobilie. Dabei unterscheidet es sich wesentlich von einem Fertighaus. Zwar wird auch das Typenhaus quasi aus dem Katalog nahezu fertig gestaltet ausgewählt. Aber: Während ein Fertighaus in Fabriken weitestgehend vorproduziert wird, entsteht ein Typenhaus auf einer ganz normalen Baustelle vor Ort. In der Regel werden Typenhäuser in größerer Stückzahl in Neubaugebieten angeboten. Nachteil: Ein Typenhaus ist eher nichts für Individualisten. Jede Abweichung vom einheitlichen Standard kostet Geld.

Das Bausatzhaus: Selbst ist der Bauherr – Bei einem Bausatzhaus, auch Selbstbauhaus genannt, richtet der Hausanbieter (z. B. Ytong) die Baustelle ein und übernimmt die Bauleitung. Alle Bauteile werden separat angeliefert, den Rohbau und späteren Ausbau meistert der künftige Eigenheimbesitzer in Eigenregie. Sein Vorteil: Er spart eine Menge Handwerkerkosten, ohne gleichzeitig auf die Beratung von Fachleuten verzichten zu müssen.

Der Selbstbau ist vermtutlich die günstigste Variante aber auch die Zeitintensivste. Der reguläre Jahresurlaub wird dafür wohl nicht ausreichen. Das ist gerade für diejenigen ungünstig, die einen gut bezahlten Job haben und dabei mehr verdienen, als sie bei einer Arbeitsstunde auf dem Bau einsparen würden.

Ausbauhaus: Das Fertighaus zum Mitbauen – Grundsätzlich ist jedes Fertighaus in verschiedenen Ausbaustufen erhältlich. Seinem handwerklichen Können entsprechend wählt der Bauherr beispielsweise ein Ausbauhaus mit oder ohne Elektroinstallation, Fußböden oder Sanitärobjekten. Je mehr Eigenleistung eingebracht wird, desto günstiger wird das Haus, denn Lohnkosten machen beim Bau einen erheblichen Anteil der Gesamtkosten aus. Der Rohbau mit Dach, Fenstern und Außenputz wird vom Haushersteller geliefert. Alles Weitere ist Verhandlungssache. Jeder Hersteller legt individuell fest, welche Leistungen er vertraglich zusichert und was zum Ausbauhaus gehört. Für jedes Ausbauhaus sind fertige, individuell auf das Haus zugeschnittene Ausbaupakete erhältlich. Diese beinhalten beispielsweise Tapeten oder Fliesen, aber auch Werkzeuge oder Hilfsmittel wie Tiefgrund und Kleister – also alle Materialien, die der Bauherr benötigt, um sein Ausbauhaus zu gestalten.

Hinweise zur Ausführung im Hausbau - Bauvertrag

Bauzeiten / “spätester Bezugstermin”

Hinsichtlich des Bauvertrags (inkl. Baubeschreibung) ist es wichtig, ein festes Datum (bzw. KW) als “spätesten Bezugstermin” im Bauvertrag festzulegen, da die Eigentumswohnung noch vor der Fertigstellung des neuen Hauses verkauft werden soll. Der Verkaufserlös wird teilweise für die Finanzierung des Hausbaus (zusätzlich zu einem Bankkredit) benötigt. Sollte der Neubau nicht bis zum Auszugstermin beziehbar sein, müssen wir uns zur Überbrückung eine andere Unterkunft suchen, die uns ggf. Geld kosten wird. Vor diesem Hintergrund war es erforderlich, neben dem festen Fertigstellungstermin auch eine Freistellung von ggf anfallenden Kosten in den Vertrag aufzunehmen. Alternativ oder auch zusätzlich kann noch eine Vertragsstrafe vereinbart werden (z. B. Betrag x pro Monat verspäteter Fertigstellung).

Möglichst konkreter Leistungsumfang

Das wird Haus von einer Firma gebaut, die ein Bauträger ist. D. h. die Handwerker werden nicht direkt beauftragt. Gegenüber den Handwerkern, dem Architekt etc. tritt der Bauträger als Auftraggeber auf. Er schreibt die einzelnen Gewerke aus und beauftragt dann den günstigsten Handwerker. Auf den Preis des Handwerkers schlägt er die Vergütung für seine Dienstleistung auf, die grob gesprochen in der Übernahme der Bauherrenfunktion besteht. In der Baubeschreibung wird der Umfang der Bauträgerleistung festgehalten, d. h. welche Gewerke der Bauträger in welcher Qualität ausschreibt und beauftragt. Für die Gesamtheit des im Bauvertrag und der Baubeschreibung beschriebenen Leistungsumfangs wird ein sog. “Festpreis” vereinbart. Dabei ist der Begriff “Festpreis” irreführend. Es handelt sich eher um eine sehr grobe Richtgröße und die tatsächlichen Ausgaben werden auf jeden Fall höher sein.

Die tatsächlichen Ausgaben werden deshalb höher ausfallen, da wir beispielsweise andere Bodenbeläge oder eine höherwertige Sanitärausstattung, Elektroausstattung etc. etc. für unser Haus möchten, als in der Baubeschreibung enthalten sind.

Um den “Festpreis” so präzise wie möglich ausfallen zu lassen (im Gegensatz zu unserem “Festpreis”), ist unbedingt dazu zu raten, alle gewünschten Einbauten und Leistungen vor Vertragsschluss bis ins Detail zu klären und sie in der Bau- und Leistungsbeschreibung festzuhalten. D. h. es sollten beispielsweise Typ, Modell und Baureihe von Ziegeln/Mauerwerk, Fußböden, Dach, Fenster, Türen, Treppen, Balkon, Anschlüssen und Einbauten in Bad, Küche und Terrasse eindeutig benannt sein. Achten die Bauherren nicht auf jedes Detail, bauen die beauftragten Handwerker die Teile ein, die sie vorrätig haben und die für sie günstig sind. Das kann leicht zu Streit führen. Schlechte Karten haben Bauherren, wenn im Vertrag steht: „Soweit Leistungen in der Baubeschreibung, den Plänen und der Grundlagenerklärung noch nicht genug bestimmt sein sollten, sind sie ortsüblich und angemessen zu erbringen, hilfsweise bestimmt sie der Bauträger nach vorheriger Abstimmung mit dem Bauherren.“ Der erste Teil der Klausel berechtigt den Bauträger, alle Bauteile ohne Abstimmung mit dem Bauherren festzulegen. Das ist üblich und zulässig. Der Bauherr umgeht die Falle, wenn er sich zuvor genügend Zeit für die Einzelplanung nimmt und selbst sogar die gewählte Fliesensorte in die Bau- und Leistungsbeschreibung schreibt, wozu wir ausdrücklich raten.

Häufig listen die Baufirmen in Ihren Verträgen bzw. Leistungsbeschreibungen die verschiedenen Baustoffe namentlich auf, schränken die konkreten Angaben dann aber durch Zusätze wie „oder gleichwertiges Material“ oder „deutsches Markenfabrikat“ ein. Das birgt die Gefahr, dass am Ende doch minderwertigeres Material verbaut wird. Solche oder ähnliche Formulierungen sollten auf keinen Fall akzeptiert werden. Größere Bauunternehmen zeigen in Musterhäusern und Ausstellungshallen zwischen welchen Bauformen, Materialien und Sonderausstattungen Kunden wählen können. Diese Auswahl heißt im Fachjargon Bemusterung. Nur wenn die Bauherren bereits vor Vertragsschluss die einzelnen Bauteile auswählen, wissen sie, was ihr Haus wirklich kosten wird.

Die Bodenplatte ist zwar häufig im “Festpreis” enthalten, allerdings nur bei idealen Bodenbedingungen. Die gibt es selten (in unserem Fall waren sie katastrophal), so dass der Bauherr für das Fundament des Hauses häufig nachzahlen muss. Deshalb raten wir dazu, vor dem Grundstückskauf ein Baugrundgutachten einzuholen. Dieses sagt, ob geologische Besonderheiten umfangreiche und teure Vorbereitungsarbeiten erzwingen. Etwaige Mehrkosten können dann gleich im “Festpreis” berücksichtigt und die Mehrkosten in die Finanzierung eingeplant werden. Ein Baugrundgutachten kostet nach unseren Informationen zwischen 1 000 und 3 000 Euro.

Ganz wichtig: Ihre Verhandlungsposition ist vor Vertragsunterzeichnung viel stärker als danach. Haben sie nach der Unterschrift noch Sonderwünsche oder Abweichungen zur Leistungsbeschreibung, wird es teuer!!! Der Bauträger macht mit diesen Dingen einen ordentlichen Gewinn auf Ihre Kosten.

Zahlung der Bauraten nach Baufortschritt

Viele Bauherren unterschreiben Verträge, die sie zu Vorauszahlungen verpflichten. Geht ihre Baufirma pleite, ist das Geld weg. Zahlungspläne sollten so gestaltet sein, dass der Bauherr nach Abnahme des Baus noch 5 Prozent der Bausumme als Druckmittel in der Hand hält. Sind dann noch Mängel zu beseitigen, ist der Bauträger viel eher dazu bereit. Unabhängig von diesem Druckmittel sollten Bauherren – sofern möglich – Sicherheiten für den Fall verlangen, dass der Bau durch eine Insolvenz nicht fertig wird oder deshalb später Reklamationen nicht mehr möglich sind. Die gesetzlich vorgesehene Höhe der Sicherheit beträgt 5 Prozent der Bausumme, die der Bauträger dem Bauherrn von der ersten Rate abzuziehen hat. Oft bietet die Firma dem Bauherrn auch eine Bürgschaft an. Änderungen. In den von uns durchgesehenen Bauverträgen waren Klauseln enthalten, die der Baufirma Änderungen erlauben, wenn es dem Unternehmen „zweckmäßig“ erscheint. Diese Klausel ist unzulässig.

Sollte die Firma eine Änderung für sinnvoll halten, kann sie das mit dem Bauherrn im Einzelfall absprechen. Er sollte aber nicht im Vorfeld pauschal jeder Änderung zustimmen. Was in Vorbesprechungen noch als machbar geschildert wurde, ist sonst nur noch Schall und Rauch.

Die vereinbarten Raten während der Bauzeit müssen so festgelegt sein, dass sich der Bauträger keine hohen Vorauszahlungen sichert, ohne im Gegenzug entsprechende Bauleistungen erbracht zu haben. Wird der Festpreis z. B. schon zu Beginn des Baus komplett an den Bauträger überwiesen und geht dieser während der Bauphase pleite, ist das Geld i. d. R. weg.

Profis für die Kontrolle der Baustelle

Ist der Bauherr ein bautechnischer Laie, sollte er nach unserer Einschätzung einen Berater engagieren, der regelmäßig auf der Baustelle vorbeischaut. Diesen Service bieten zum Beispiel die Bauherrenverbände. Ihre Experten prüfen die Qualität der Bauarbeiten und können Pfusch von Anfang an verhindern. Die Preise für eine Baubegleitung hängen vom Prüfumfang ab. Für ein Eigenheim ist mit Kosten von rund 1 Prozent der Bausumme zu rechnen. Die Möglichkeit zur Beauftragung eines Baucontrollers durch den Bauherrren sowie die Pflicht zur Zusammenarbeit mit dem Baucontroller sollten im Bauvertrag vereinbart werden.

Regelung zu Baunebenkosten

Schließen Bauherren einen Generalunternehmervertrag ab, wie vorstehend beschrieben, weist die Baufirma häufig einen “Festpreis” aus. Im Vertrag sollte geregelt werden, ob und wenn ja welche Nebenkosten im Festpreis enthalten sind.

Die Baunebenkosten bestehen im Wesentlichen aus Kosten für Hausanschlüsse, Grundstücks- und Erschließungskosten, Baustrom/-wasser, Sanitäreinrichtungen auf der Baustelle, Herstellung einer Baustellenzufahrt, Baugenehmigungskosten oder Kosten für die Hauswasserversorgung. Wir haben insgesamt mit Nebenkosten von 15 Prozent des Festpreises kalkuliert, was in unserem Fall zu wenig war. Vermutlich fährt man mit 20% besser.

Eigenleistung

Für alle Arbeiten, die der Bauherr in Eigenleistungen erbringt, hat er keinen Gewährleistungsanspruch an die Baufirma. Hausbauer ohne Fachkenntnisse sollten sich nur einfache Arbeiten selbst vornehmen, wie Schutt wegfahren, Malern, Tapezieren oder Fußböden verlegen. Wollen sie noch mehr selbst tun, müssen sie gut planen und dürfen den Aufwand nicht unterschätzen. Die Eigenleistungen sollten vor Vertragsschluss mit dem Bauträger bekannt sein und können dann gleich aus dem Leistungsumfang herausgenommen werden. Bei einer Nachträglichen Herausnahme eines Gewerkes aus dem “Festpreis”, vergütet der Bauträger einen entsprechenden Betrag. Wie er diesen kalkuliert, ist nicht transparent. D. h. hier besteht hohes Potential, dass man vom Bauträger über den Tisch gezogen wird.

Was Kostet eigentlich ein Neubau?

Bei den beiden Beispielen oben, wären Anschaffungs-/Herstellungskosten von 3.180 €/m²-Wohnfläche bzw. 3.490 €/m²-Wohnfläche entstanden. Die übrigen Objekte die wir besichtigt haben, lagen alle in einer ähnlichen Preisklasse. Wir haben uns dann die Frage gestellt, was eigentlich ein Neubau kostet?

Um ein erstes Gefühl für Neubaupreise zu entwickeln, haben wir in Immobilienscout24.de recherchiert. Unsere Suchergebnisse ergaben das folgende Bild (als Kaufnebenkosten haben wir 5% Grunderwerbssteuer und 1,5% Notarkosten jeweils bezogen auf den Angebotspreis pauschal angesetzt) :

Zu unserer Überraschung lagen die Neubauangebotspreise (Anschaffungs-/Herstellungskosten) auf dem gleichen Niveau wie die von uns besichtigten  Bestandsobjekte!

Die Entscheidung war damit endgültig getroffen: Es soll ein Neubau werden! Los gehts!

Wärmedämmung fürs Eigenheim – Styropor-Platten auf die Fassade kleben?

Bei der Lektüre diverser Fertighausprospekte sowie Baubeschreibungen, sind wir über das Thema Wärmedämmung mit Styropor-Platten gestolpert.

„Die Außenwände mit Putzfassade werden mit Ziegelwandelementen aus 17,5 cm dicken, porosierten Hochlochziegeln (Fabrikat z.B. Unipor oder Poroton) sowie 16 cm dicken PS-Hartschaum-Dämmplatten mit eingebettetem Armierungsgewebe und einem strukturierten Silikonharz-Spachtelputz, gemäß Mustervorlage, erstellt“.

Kurz gesagt: Die Außenwand fällt mit 17,5 cm Ziegelwandelementen extrem dünn (und für den Haushersteller billig) aus. Mit dieser Wandstärke würde man hinsichtlich der Wärmedämmung weder die gesetzlichen Erfordernisse für einen Neubau, und schon gar nicht die Wünsche des Bauherren befriedigen können. Abhilfe schafft eine (für den Haushersteller billige) 16 cm starke Dämmschicht mit PS-Hartschaumplatten. PS steht dabei als Abkürzung für Polystyrol – besser bekannt als Styropor.

Der erste Gedanke war: „Einen Neubau mit Styropor zukleben? Ist das sinnvoll?“

Styropor bzw. expandiertes Polystyrol (abgekürzt auch „EPS“) wird aus geblähtem Polystyrolgranulat hergestellt und wird als Dämmstoffplatte für verschiedenste Anwendungsfälle sehr häufig und in der ganzen Welt eingesetzt. Styropor kommt als Dämmung unter Estrichen, als Fassadenplatte oder auch als Deckendämmplatte zur Anwendung. Als Granulat wird EPS auch zementgebunden in Schüttungen unter Estrichen verwendet, hat aber dann deutlich reduzierte Dämmwerte.

Die Styropor-Dämmplatten waren uns aus der Sanierung und Wärmedämmung von Bestandsgebäuden bekannt, aber nicht im Zusammenhang mit Neubauten. Die Vorteile der Styropor-Dämmplatten sind indes nicht von der Hand zu weisen:

  • Gute Wärmedämmung
  • Billig
  • Einfach zu verarbeiten
  • Feuchtebeständig
  • Unverrottbar und resistent gegen Ungeziefer
  • Keine Gesundheitsbelastung im eingebauten Zustand
  • ökologisch akzeptabel (bei inländisch erzeugter Ware), speziell im Hinblick auf Energieeinsparungen bei Sanierung von Bestandsobjekten

Den durchaus attraktiven Vorteilen stehen allerdings aus unserer Sicht gewichtige Nachteile gegenüber:

  1. Brandgefahr. Reporter des NDR haben das Material einem Realitätstest unterzogen – der Bericht war in der Dokumentationsreihe “45 Min” zu sehen: Es wurde ein Brand-Experiment in der Materialprüfanstalt Braunschweig durchgeführt. Der Versuch entsprach einem simulierten Zimmerbrand. 16 cm starke Dämmplatten aus Polystyrol, geschützt durch Armierung, Putz und Anstrich, wurden dem Ernstfall ausgesetzt: Ein Brand unter einer Maueröffnung entflammte das sogenannte Wärmedämmverbundsystem eines Markenherstellers. Das erschreckende Resultat: Zwanzig Minuten hätte die Dämmung den Flammen standhalten müssen. Doch sie fing so schnell Feuer, dass der Versuch bereits nach acht Minuten abgebrochen werden musste.

  1. Hitzeschutz / Schallschutz. Aufgrund ihrer geringen Rohdichte können Styropor-Dämmplatten relativ schlecht die sommerliche Wärme speichern. D. h. insbesondere bei Dämmungen im Dachbereich wird die Hitze relativ schnell in das Gebäudeinnere geleitet. Dämmstoffen wie Hartfaserdämmplatten oder Zellulosedämmstoffe bieten hier einen wesentlich günstigeren Schutz bzw. Verzögerungswirkung. Die Wärme gelangt erst in den Abendstunden nach Sonnenuntergang ins Innere. Die Rohdichte spielt auch eine Rolle im Hinblick auf den Schallschutz. D. h. Dämmmaterialien mit einer höheren Rohdichte bieten auch einen besseren Schallschutz.
  2. Entsorgung. Wie lange halten die Styropor-Dämmplatten eigentlich und was geschieht am Ende ihrer Haltbarkeit mit den Dämmplatten? Glaubt man den Angaben der Hersteller (z. B. Sto AG), halten die Dämmplatten bis zu 50 Jahre. Häufig werden Fassaden aber schon kurze Zeit nach ihrer Dämmung grün (durch Veralgung) oder schwarz (Pilzbefall). Es können auch Schäden durch Sonneneinstrahlung entstehen, die den Dämmstoff mit der Zeit spröde werden lassen. Des Weiteren sind Schäden z. B. durch nistende Vögel, gegen die Wand geworfene Gegenstände oder durch Feuchtigkeit die aufgrund schlecht verarbeiteter Anschlussfugen eindringt nicht unüblich. Ist die Dämmung erst mal nass, ist sie nicht mehr zu gebrauchen. Früher oder später müssen die Styropor-Dämmplatten jedenfalls ausgetauscht werden.

Die spätere Entsorgung riesiger Mengen ausgedienter Wärmedämmverbundsystemen ist momentan ungeklärt, wird aber mit Sicherheit ein riesen Problem werden. Styropor-Dämmplatten mit anheftendem Putz und Armierungsgewebe sind in der Regel Sondermüll. Und dessen Entsorgung ist teuer. Die zu erwartenden Entsorgungskosten werden sich langfristig nachteilig auf den Wert der Immobilie auswirken.

Vor diesem Hintergrund haben wir uns entschieden, für unseren Neubau möglichst keine Styropor-Dämmplatten im Dach- und Fassadenbereich einzusetzen. Im Kellerbereich muss die Dämmung wasser- und druckbeständig sein, daher sind nach unserer Kenntnis in diesem Bereich nur Polystyrol Produkte als Dämmstoff möglich.

Zu wissen was man nicht möchte, ist in diesem Fall zwar nur ein kleiner Schritt aber immerhin… besser als nichts